Gern setzen wir unsere Drohne für Ihre gewünschten Fotos aus der Luft ein. Eventuelle Genehmigungen beantragen wir gern für Sie und überprüfen die Durchführbarkeit gem. Drohnenverordnung und
neuer Drohnen-EU-Verordnung.
Um professionelle Aufnahmen durchzuführen, besitzen wir den neuen Kompetenznachweis (A1/A3) und das durch eine Prüfung erlangte Fernpilotenzeugnis A2. Hiermit können beispielsweise bestimmte
Fluggrenzen unterschritten werden und zeichnet den Piloten als verantwortungsvollen Flieger aus.
Trotzdem benötigen wir an manchen Orten eine gesonderte Genehmigung (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21b.html). Eventuell anfallende Kosten für Genehmigungen werden natürlich im Vorhinein aufgelistet, so dass sie einen
Komplettpreis ohne versteckte Kosten erhalten.